Berufsaufgaben

Die beruflichen Aufgaben des/der Forstwartes/in gliedern sich – entsprechend der Bestellungspflicht nach dem Forstgesetz – hauptsächlich in zwei Bereiche ...

 

Berufsaufgaben

 

Die beruflichen Aufgaben des/der ForstwartesIn gliedern sich – entsprechend der Bestellungspflicht nach dem Forstgesetz – hauptsächlich in zwei Bereiche:

  • führt eigenständig Forstbetriebe, forstliche Zusammenschlüsse (z.B. Waldwirtschaftsgemeinschaften) oder den eigenen Wald bis 1000 ha Größe in forstlichen und jagdlichen Belangen oder
  • ist in Forstbetrieben über 1000 ha Größe als zugeteiltes Forstorgan tätig. In dieser Position werden der/die ForstwartIn im forstlichen und jagdlichen Betriebsdienst eingesetzt, um Zielvorgaben des leitenden Forstorgans (FörsterIn / ForstwirtIn) bzw. des/der Eigentümer/s/in umzusetzen.

 

Außer diesen zwei Kernbereichen übernimmt der/die ForstwartIn auch Aufgaben in den folgenden Sektoren:

  • arbeitet in Dienstleistungsbetrieben als KoordinatorIn oder EinsatzleiterIn;
  • berät im öffentlichen Bereich die WaldeigentümerInnen, ist als Amtsorgan tätig und wird in der Wald-, Jagd- und Naturpädagogik eingesetzt;
  • hat als BerufsjägeranwärterIn eine fundierte forstliche und wirtschaftliche Ausbildung, die eine Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten eröffnet;
  • ist befähigt, als facheinschlägige/r UnternehmerIn zu agieren, als kompetente/r VerhandlungspartnerIn und AuftragnehmerIn aufzutreten und damit die Arbeiten im Wald professionell durchzuführen.

Weitere Berufsaussichten:

 

Nach Absolvierung der zweijährigen Forstfachschule

  • kann die Lehre zum/zur BerufsjägerIn fortgeführt werden;
  • können behördliche Aufgaben eines Jagdschutzorganes /JagdaufsehersIn, Naturschutz-, Nationalpark- oder Tierschutzorganes, nach erfolgten Weiterbildungen übernommen werden;
  • kann der/die ForstwartIn als Wildbachaufseher in Gemeinden eingesetzt werden;
  • kann der/die ForstwartIn zertifizierte/r WaldpädagogeIn oder Nationalpark-RangerIn werden;
  • können Tätigkeiten in den Bereichen Sägeindustrie, Holzhandel und Biomasse übernommen werden;
  • kann der Aufbaulehrgang der Höheren Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft besucht werden.

Berechtigungen

Im Rahmen der zweijährigen Ausbildung werden folgende Berechtigungen erworben:

  • Forstfacharbeiter
  • Jungjäger nach oö. Jagdrecht
  • Zertifikat "Holzausformung und Holzverkauf"
  • ÖWAV-WildbachaufseherIn
  • Fischerkarte nach oö. Fischereirecht
  • Unternehmerführerschein® der WKÖ
  • Sachkundenachweis für Pflanzenschutzmittel
  • Fahrerlaubnisbescheinigungen (z.B. Traktor, Stapler, Ladekran, …)

Folgenden Berechtigungen können mit Besuch der entsprechenden Freigegenstände bzw. Unverbindlichen Übungen erworben werden:

  • Wald- und Jagdpädagogik
  • Kundige Person Wildbeschau
  • Fallenkurs nach oö. Jagdrecht
  • Sachkundenachweis Hundeführung
  • Zertifikat "Forstliche Seilbringungsanlagen"
  • Zertifikat "Ausbildung zum Harvester und Forwarderfahrer"

 

Rechtliche Grundlagen

Gesamte Rechtsvorschrift für den Lehrplan der zweijährigen Forstfachschule.

Gesamte Rechtsvorschrift für das Forstgesetz 1975.

Berufsbild ForstwartIn - Ergebnisse der AG „Berufsbild ForstwartIn" des österreichischen Walddialogs in Kurz- und Langform. 2009.

https://info.bml.gv.at/im-fokus/bildung/schulen/land-forstwirtschaftliches-schulwesen/forstwart.html

[Abfrage Mai 2023].