Berufsaufgaben
Die beruflichen Aufgaben des/der ForstwartesIn gliedern sich – entsprechend der Bestellungspflicht nach dem Forstgesetz – hauptsächlich in zwei Bereiche:
- führt eigenständig Forstbetriebe, forstliche Zusammenschlüsse (z.B. Waldwirtschaftsgemeinschaften) oder den eigenen Wald bis 1000 ha Größe in forstlichen und jagdlichen Belangen oder
- ist in Forstbetrieben über 1000 ha Größe als zugeteiltes Forstorgan tätig. In dieser Position werden der/die ForstwartIn im forstlichen und jagdlichen Betriebsdienst eingesetzt, um Zielvorgaben des leitenden Forstorgans (FörsterIn / ForstwirtIn) bzw. des/der Eigentümer/s/in umzusetzen.
Außer diesen zwei Kernbereichen übernimmt der/die ForstwartIn auch Aufgaben in den folgenden Sektoren:
- arbeitet in Dienstleistungsbetrieben als KoordinatorIn oder EinsatzleiterIn;
- berät im öffentlichen Bereich die WaldeigentümerInnen, ist als Amtsorgan tätig und wird in der Wald-, Jagd- und Naturpädagogik eingesetzt;
- hat als BerufsjägeranwärterIn eine fundierte forstliche und wirtschaftliche Ausbildung, die eine Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten eröffnet;
- ist befähigt, als facheinschlägige/r UnternehmerIn zu agieren, als kompetente/r VerhandlungspartnerIn und AuftragnehmerIn aufzutreten und damit die Arbeiten im Wald professionell durchzuführen.
Weitere Berufsaussichten:
Nach Absolvierung der zweijährigen Forstfachschule
- kann die Lehre zum/zur BerufsjägerIn fortgeführt werden;
- können behördliche Aufgaben eines Jagdschutzorganes /JagdaufsehersIn, Naturschutz-, Nationalpark- oder Tierschutzorganes, nach erfolgten Weiterbildungen übernommen werden;
- kann der/die ForstwartIn als Wildbachaufseher in Gemeinden eingesetzt werden;
- kann der/die ForstwartIn zertifizierte/r WaldpädagogeIn oder Nationalpark-RangerIn werden;
- können Tätigkeiten in den Bereichen Sägeindustrie, Holzhandel und Biomasse übernommen werden;
- kann der Aufbaulehrgang der Höheren Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft besucht werden.
Berechtigungen
Im Rahmen der zweijährigen Ausbildung werden folgende Berechtigungen erworben:
- Forstfacharbeiter
- Jungjäger nach oö. Jagdrecht
- Zertifikat "Holzausformung und Holzverkauf"
- ÖWAV-WildbachaufseherIn
- Fischerkarte nach oö. Fischereirecht
- Unternehmerführerschein® der WKÖ
- Sachkundenachweis für Pflanzenschutzmittel
- Fahrerlaubnisbescheinigungen (z.B. Traktor, Stapler, Ladekran, …)
Folgenden Berechtigungen können mit Besuch der entsprechenden Freigegenstände bzw. Unverbindlichen Übungen erworben werden:
- Wald- und Jagdpädagogik
- Kundige Person Wildbeschau
- Fallenkurs nach oö. Jagdrecht
- Sachkundenachweis Hundeführung
- Zertifikat "Forstliche Seilbringungsanlagen"
- Zertifikat "Ausbildung zum Harvester und Forwarderfahrer"