Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Forstfachschule Traunkirchen ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.forstfachschule.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Die hier angeführten Mängel der Barrierefreiheit wurden zum Teil schon behoben, sie werden bis zum Vorliegen des Re-Audits noch an dieser Stelle angeführt. Weiters werden Mängel, deren Behebung redaktionell durchführbar ist (zum Beispiel fehlende Alternativtexte bei Bildern), sukzessive bis Jahresende behoben. Mängel, deren Beseitigung größeren Programmieraufwand nach sich zieht, beabsichtigen wir nach Maßgabe personeller und budgetärer Verfügbarkeit im kommenden Jahr zu beheben.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Nicht alle Bilder haben einen sinnvollen Alternativtext (WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte).
  • Nicht alle Videos sind untertitelt (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet))
  • WAI ARIA wird nicht überall korrekt eingesetzt und die Überschriftenstruktur ist nicht überall konsistent (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen).
  • Nicht alle Texte und Bedienelemente haben einen ausreichenden Kontrast (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast – Minimum und 1.4.11 Nicht-Text Elemente Kontrast).
  • Bei erhöhtem Text-spacing überlagern Newsteaser möglicherweise den Footer (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.12 Text Abstände anpassbar).
  • Nicht alle Dialog sind modal, das kann zu Problemen bei der Tastaturbedienbarkeit führen (WCAG-Erfolgskriterium 2.1.1 Tastatur).
  • An mehreren Stellen ist die Fokus-Reihenfolge nicht korrekt umgesetzt (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.3 Fokus-Reihenfolge).
  • Bei Bildergalerien fehlen alt-Attribute (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck - im Kontext).
  • Die Beschriftung mancher Links bzw. Steuerelemente spiegelt nicht den Zustand des Elements wieder (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck - im Kontext).
  • Es gibt weder Suche noch Sitemap (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.5 Verschiedene Methoden zur Erschließung der Inhalte).
  • Nicht alle Bedienelemente der Seite haben ein gut sichtbares Fokus-Styling (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.7 Tastatur Fokus sichtbar).
  • Statusänderungen (zum Beispiel bei Suchergebnissen) werden für Screenreader-Nutzer und Nutzerinnen nicht kommuniziert (WCAG-Erfolgskriterium 3.2.2 Bei Eingabe).
  • Nicht alle Links haben ein erkennbares Linkziel (WCAG-Erfolgskriterium 3.2.3 Konsistente Navigation).
  • Es fehlen zum Teil barrierefreie Formularbeschriftungen (WCAG-Erfolgskriterium 3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen).

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Die Videos auf der Website sind Zusatzcontent, zu den auf der Website bereits als Text vorhandenen Informationen. Eine Audiodeskription ist in YouTube nicht einfach möglich und wird als nicht notwendig erachtet, da keine wesentlichen neuen Informationen vermittelt werden.Wir sind daher der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

c) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Auf der Website sind Dokumente (Büroanwendungsformate wie PDF- und Office-Dokumente) zum Download vorhanden, welche vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden. Sie sind nicht verwaltungsrelevant und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
  • Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Videos sind auf Youtube.com gehostet und veröffentlicht. Videos die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich.
  • Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Forstfachschule liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18. September 2020 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines externen Accessibility Audits nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im September 2020.

Überprüft wurden:

Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an sekretariat@forstfachschule.at  mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website www.forstfachschule.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:

Forstfachschule Traunkirchen

Forstpark 1, 4801 Traunkirchen

E-Mail: sekretariat@forstfachschule.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren