Beruf
Die Forstwartin und der Forstwart sind laut § 104 Abs. 2 des Forstgesetzes behördliche Forstorgane. Sie sind berechtigt Betriebe bis zu 1.000 ha jagdlich und forstlich zu führen.
-
Verband der Forstwarte Österreichs
Der Österreichische Forstfachverband ist ein gemeinnütziger Verein von und für Absolventen, Personen, Organisationen, die in Berufsfeldern mit Bezug zu Wald, Naturschutz oder Umwelt im In- und Ausland tätig sind, und vertritt die Interessen der Absolventen der Forstfachschule.
-
© pixabay
Berufsbild
Der Forstwart und die Forstwartin bewirtschaften die Wälder fachgerecht und nachhaltig,
- wobei er bzw.sie hauptsächlich forstliche Produkte, vor allem den nachwachsenden Rohstoff Holz, erzeugt,
- die Holzernte und Waldpflege organisiert,
- die erzeugten Waldprodukte vermarktet,
-
© FFS
Berufsaufgaben
Die beruflichen Aufgaben des/der Forstwartes/in gliedern sich – entsprechend der Bestellungspflicht nach dem Forstgesetz – hauptsächlich in zwei Bereiche:
-
© FFS
Berufsjägeranwärter
Die Forstfachschule bietet den Berufsjägeranwärtern an, hier die forstlichen Kenntnisse zu erwerben
-
Jobbörse
Hier finden Sie die aktuellen Jobangebote!