Voraussetzungen
Aufnahmebedingungen:
- Vollendung des 16. Lebensjahres (bis zum 31.12. des betreffenden Schuljahres)
- Absolvierung der Schulpflicht (9. Schuljahr)
- körperliche und geistige Eignung (psychische und physische Eignung um Forstwerkzeuge und Waffen handzuhaben)